Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere Zusammenarbeit
Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen unserer spezialisierten Baurechts-Kanzlei und unseren Mandanten. Sie gelten für alle Rechtsberatungsleistungen, Vertretungen und sonstigen juristischen Services im Bereich des Baurechts.
Mit der Beauftragung unserer Kanzlei oder der Nutzung unserer Website erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen von Mandanten werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Anwaltsrechts und die Standesregeln der Anwaltschaft.
Leistungsumfang und Services
Baurecht und Vertragsgestaltung
Unsere Kerntätigkeit umfasst die umfassende Rechtsberatung in allen Bereichen des schweizerischen Baurechts:
- • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen und Werkverträgen
- • Rechtliche Begleitung von Baubewilligungsverfahren
- • Beratung bei Raumplanungs- und Baurechtsangelegenheiten
- • Behandlung von Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen
- • Vertretung in baurechtsrelevanten Streitverfahren
- • Nachbarrechtsberatung und Grenzstreitigkeiten
Beratungsformen und Mandate
Wir bieten verschiedene Beratungsformen je nach Bedarf und Komplexität:
Einmalberatung
- • Telefonische oder persönliche Beratung
- • Schriftliche Stellungnahmen
- • Dokumentenprüfung
Kontinuierliche Betreuung
- • Projektbegleitung über gesamte Bauzeit
- • Retainer-Vereinbarungen
- • Prozessvertretung
Leistungsabgrenzung
Folgende Leistungen gehören nicht zu unserem Standardangebot und werden gesondert vereinbart:
- • Technische Sachverständigentätigkeit und Gutachten
- • Architektonische oder ingenieurtechnische Beratung
- • Steuerberatung und Finanzierungsberatung
- • Notarielle Tätigkeiten und Beurkundungen
- • Vermessungsarbeiten und Grundbuchangelegenheiten
Vertragsschluss und Mandatserteilung
Ein Mandatsverhältnis kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen:
Schriftliche Mandatserteilung
Die bevorzugte Form der Mandatserteilung erfolgt durch:
- • Unterzeichnung eines Mandatsvertrags
- • Schriftliche Beauftragung per E-Mail oder Brief
- • Annahme eines schriftlichen Kostenvoranschlags
- • Bestätigung nach telefonischer Vereinbarung
Stillschweigende Mandatserteilung
Ein Mandat kann auch konkludent entstehen durch:
- • Übermittlung vertraulicher Unterlagen
- • Inanspruchnahme konkreter Rechtsberatung
- • Teilnahme an Verhandlungen in Ihrem Namen
- • Entgegennahme von Kostenvorgaben
Mandatsumfang und Abgrenzung
Der Umfang des Mandats ergibt sich aus der ursprünglichen Vereinbarung. Zusätzliche Tätigkeiten, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden separat abgerechnet.
Honorar und Kosten
Honorargestaltung
Unsere Honorare richten sich nach dem Schweizerischen Anwaltsrecht und orientieren sich an verschiedenen Faktoren:
Zeithonorar
Standard-Abrechnungsform:
- • Partner: CHF 450-650/Std.
- • Senior Associate: CHF 350-450/Std.
- • Associate: CHF 250-350/Std.
- • Minimum: 15 Min.-Einheiten
Pauschalhonorare
Bei absehbarem Aufwand:
- • Vertragsgestaltung: ab CHF 1.500
- • Bauverträge: ab CHF 2.500
- • Baubewilligungen: ab CHF 1.800
- • Streitverfahren: nach Vereinbarung
Erfolgshonorar
Bei Prozessen möglich:
- • Grundhonorar + Erfolgsprämie
- • Max. 10% des Streitwerts
- • Nur bei vorheriger Vereinbarung
- • Schriftliche Bestätigung erforderlich
Nebenkosten und Auslagen
Zusätzlich zum Honorar werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Direkte Auslagen
- • Gerichts- und Behördengebühren
- • Porto, Telefon, Kopien (CHF 0.50/Seite)
- • Reise- und Übernachtungskosten
- • Externe Gutachter und Sachverständige
Pauschale Kosten
- • Bürokostenpauschale: 8% des Honorars
- • MWST: 7.7% auf alle Leistungen
- • Archivierungskosten: CHF 50/Jahr
- • Eilzuschlag: 25% bei Dringlichkeit
Kostenvoranschlag und Kostenkontrolle
Transparenz bei den Kosten ist uns wichtig:
- • Kostenvoranschlag: Bei Honoraren über CHF 5.000 auf Wunsch
- • Kostenkontrolle: Regelmäßige Information bei längeren Mandaten
- • Kostendeckelung: Vereinbarung von Höchstbeträgen möglich
- • Zwischenrechnungen: Bei größeren Projekten in Teilbeträgen
Zahlungsbedingungen
Rechnungsstellung
- • Zahlungsziel: 30 Tage netto ohne Abzug
- • Skonto: 2% bei Zahlung innerhalb 10 Tagen
- • Rechnungsversand: Per E-Mail (PDF) oder Post
- • Einsprachen: Binnen 30 Tagen schriftlich
Zahlungsarten
- • Banküberweisung: Bevorzugte Zahlungsart
- • ESR/QR-Rechnung: Für einfache Abwicklung
- • Barzahlung: Nur bei Beträgen unter CHF 500
- • Kartenzahlung: In besonderen Fällen möglich
Verzug und Mahnwesen
Bei Zahlungsverzug:
- • Verzugszinsen: 5% p.a. ab Fälligkeit
- • Mahngebühren: CHF 50 pro Mahnung
- • Inkassokosten: gemäß Gebührentarif
Rückbehaltungsrecht:
- • Bei unbezahlten Rechnungen
- • Zurückbehaltung der Akten
- • Einstellung der Bearbeitung
Pflichten und Obliegenheiten
Unsere Verpflichtungen
Als spezialisierte Baurechts-Kanzlei verpflichten wir uns zu:
- • Fachliche Kompetenz: Aktuelle Rechtskenntnisse und Weiterbildung
- • Sorgfaltspflicht: Gewissenhafte und sachgerechte Bearbeitung
- • Verschwiegenheit: Absolutes Anwaltsgeheimnis
- • Interessenwahrung: Ausschließliche Vertretung Ihrer Interessen
- • Information: Regelmäßige Berichterstattung über Verfahrensstand
- • Dokumentation: Ordnungsgemäße Aktenführung
Ihre Mitwirkungspflichten
Für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung benötigen wir Ihre Unterstützung:
- • Vollständige Information: Alle relevanten Tatsachen mitteilen
- • Unterlagen: Zeitnahe Übermittlung aller benötigten Dokumente
- • Erreichbarkeit: Aktuelle Kontaktdaten und Ansprechbarkeit
- • Fristen: Einhaltung von Terminen und Rückmeldungen
- • Entscheidungen: Zeitnahe Entscheidungen bei Handlungsoptionen
- • Wahrheitsgemäße Angaben: Keine Verschweigung wichtiger Umstände
Interessenkonflikte
Wir prüfen sorgfältig potenzielle Interessenkonflikte:
- • Prüfung: Vor Mandatsannahme in allen Fällen
- • Ablehnung: Bei bestehenden oder möglichen Konflikten
- • Information: Sofortige Mitteilung bei später erkannten Konflikten
- • Mandatsbeendigung: Bei unlösbaren Interessenkollisionen
Haftung und Haftungsbeschränkung
Grundsätze der Anwaltshaftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung unserer beruflichen Pflichten entstehen. Dies umfasst sowohl eigene Fehler als auch die unserer Mitarbeiter.
Haftungsumfang
- • Berufshaftpflicht: CHF 2 Mio. pro Schadenfall
- • Jahresdeckung: CHF 4 Mio. für alle Schäden
- • Versicherungsträger: Renommierte Versicherung
- • Deckung: Vermögensschäden aus Beratungstätigkeit
Haftungsausschluss
- • Keine Haftung: Bei Befolgung Ihrer Weisungen
- • Ausgeschlossen: Schäden durch unvollständige Angaben
- • Nicht gedeckt: Folgeschäden aus verspäteten Informationen
- • Keine Garantie: Für bestimmte Verfahrensausgänge
Verjährung von Haftungsansprüchen
Schadenersatzansprüche gegen unsere Kanzlei verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- • Regelfrist: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
- • Absolute Frist: 10 Jahre ab schädigender Handlung
- • Hemmung: Durch Verhandlungen oder Anerkennung
Verschwiegenheit und Datenschutz
Anwaltsgeheimnis
Wir unterliegen der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle uns anvertrauten Informationen werden strikt vertraulich behandelt und nur zur Mandatsbearbeitung verwendet.
Umfang der Verschwiegenheit
- • Alle mandatsbezogenen Informationen
- • Tatsachen und Umstände
- • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- • Persönliche Verhältnisse
Ausnahmen
- • Ausdrückliche schriftliche Entbindung
- • Gesetzliche Offenbarungspflichten
- • Notwehr und Notstand
- • Standesrechtliche Verfahren
Mandatsbeendigung
Ordentliche Beendigung
Das Mandatsverhältnis endet in folgenden Fällen:
- • Zielerreichung: Erfolgreicher Abschluss des Auftrags
- • Zeitablauf: Bei befristeten Mandaten
- • Kündigung: Durch Sie oder uns mit angemessener Frist
- • Einvernehmlich: Durch beiderseitige Vereinbarung
Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:
- • Vertrauensverlust: Zwischen Anwalt und Mandant
- • Interessenkonflikt: Unlösbare Kollisionen
- • Zahlungsverzug: Trotz Mahnung und Fristsetzung
- • Fehlende Mitwirkung: Trotz Aufforderung
- • Unmöglichkeit: Der Auftragserfüllung
Folgen der Mandatsbeendigung
Aktenherausgabe
- • Nach vollständiger Honorarzahlung
- • Kopien gegen Erstattung der Kosten
- • Aufbewahrung von Sicherungskopien
- • Frist: 10 Jahre ab Mandatsende
Schlussabrechnung
- • Abrechnung aller erbrachten Leistungen
- • Erstattung von Vorschüssen
- • Zahlung binnen 30 Tagen
- • Detaillierte Aufstellung der Kosten
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht
- • Schweizerisches Recht: Für alle Mandatsverhältnisse
- • Anwaltsrecht: BGFA und kantonale Bestimmungen
- • Obligationenrecht: Subsidiäre Anwendung
- • Standesregeln: Der Schweizer Anwaltschaft
Gerichtsstand
- • Zuständigkeit: Schweizerische Gerichte
- • Ort: An unserem Geschäftssitz
- • Alternative: Ihr Wohnsitz (bei Konsumenten)
- • Schiedsgericht: Nach Vereinbarung möglich
Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Regelung ersetzt.
Änderungen der AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Wesentliche Änderungen werden Ihnen mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn Sie nicht binnen 30 Tagen schriftlich widersprechen.
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Sie gelten für alle ab diesem Zeitpunkt erteilten Mandate.